Landtagsabgeordnete warnen vor Auswirkungen des geplanten Schulgesetzes auf Ilm-Kreis

Andreas Bühl im Thüringer Landtag
Andreas Bühl im Thüringer Landtag

„Das rot-rot-grüne Schulgesetz wird drastische Folgen für die Thüringer Schullandschaft haben, vor allem im ländlichen Raum. Das hat eine Kleine Anfrage an das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nun schwarz auf weiß bestätigt“, sind sich die beiden CDU-Landtagsabgeordneten im Ilm-Kreis Jörg Thamm und Andreas Bühl sicher.

„Zwar betont die Landesregierung immer wieder, dass kein Schulstandort infrage gestellt wird und es zu keinen Schulschließungen kommt. Das darf allerdings stark angezweifelt werden, schaut man sich die Zahlen genau an. Das rot-rot-grüne Schulgesetz stellt auch im Ilm-Kreis viele kleine Schulstandorte in Frage“, zeigen sich die beiden Abgeordneten besorgt. Die im Gesetz verankerten Größenvorgaben seien unrealistisch, denn über 40 Prozent der Schulen im Freistaat fallen durch das Raster. Auch in unserem Landkreis hätten mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen zu wenig Schüler. Laut Antwort der Landesregierung konkret für den Ilm-Kreis und auf das Schuljahr 2018/2019 bezogen, entsprechen 4 von insgesamt 22 Grundschulen, 6 von 8 Regelschulen, alle drei Gymnasien und alle drei Gemeinschaftsschulen nicht den Vorgaben für Klassen- und Schulgrößen des Bildungsministerium. Insgesamt fallen also 16 Schulen durch das Raster.

Zwar sehe der Gesetzentwurf Übergangsfristen vor und spricht von Kooperationsmodellen zwischen Schulen sowie Ausnahmegenehmigungen. „Doch wie lange gilt eine mögliche Ausnahmegenehmigung, wenn die Größenvorgabe einmal gesetzlich vorgeschrieben ist? Welche Auswirkungen haben mögliche Kooperationen auf den stark vom Schülertransport abhängigen öffentlichen Personennahverkehr? Welche Wege müssen Schüler zukünftig in Kauf nehmen und warum braucht es überhaupt ein Gesetz in dem die Ausnahmen zur Regel werden“ fragen sich Jörg Thamm und Andreas Bühl.

Außerdem wolle die rot-rot-grüne Landesregierung die aufwendig sanierten und barrierefreien Förderschulen in „Beratungszentren ohne eigene Schüler“ umwandeln. „Das ist völlig realitätsfremd”, kritisierten die Abgeordneten. „Man kann Inklusion nicht gegen den Willen der Eltern durchdrücken. Für eine gelingende Inklusion gibt es in vielen Schulen derzeit außerdem weder die notwendige personelle noch die räumliche Ausstattung“, so Andreas Bühl als Mitglied im Bildungsausschuss des Landtags.

„Wenn Minister Holter versucht, Thüringen in ein Schema zu pressen, das den Gegebenheiten in unseren Dörfern und ländlichen Regionen nicht gerecht wird, muss er mit großem Widerstand rechnen“, stellen die beiden Oppositionsabgeordneten klar. Neben ihnen lehnen zahlreiche Schulträger und der Lehrerverband sowie die Landeselternvertretung den Gesetzentwurf ab. Auch der Landkreistag, dem alle Landräte verschiedener Parteien angehören, kritisiert das Schulgesetz scharf. Ebenso machen Eltern ihrem Unmut Luft. So gibt es bereits eine vielbeachtete Petition gegen das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens“ von einer Mutter aus Weida.

„Ich kann beim besten Willen keinen Vorteil darin sehen, bisher eigenständige und erfolgreiche Schulen letztendlich in die Fusion zu treiben und langfristig auch einen Großteil der Förderschulen fallen zu lassen. Statt in den kommenden Jahren unser komplettes Bildungssystem umzukrempeln und die Schulen massiv in Unruhe zu versetzen, brauchen wir angesichts des Lehrermangels Verlässlichkeit und Ruhe im Bildungssystem“, so Andreas Bühl abschließend. Gemeinsam mit ihrem Kollegen werde er im Landtag und im Landkreis alles dafür tun, damit Schulen im Ilm-Kreis nicht in Frage gestellt werden.