Schaden durch Biber

Biberschäden in Gräfinau bisher nicht beim Umweltministerium bekannt

Biber
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Bühl: Per Antrag können Schäden vom Land ersetzt werden

Der Angelverein aus Gräfinau-Angstedt hatte sich an Landtagsabgeordneten Andreas Bühl (CDU) gewandt, da sich ein Biber an deren Angelgewässern betätigt habe. Durch Biberschäden seien Baumfällungen und Dammrekonstruktionen nötig gewesen, deren Kosten durch den Verein getragen werden mussten. Durch Aktivitäten der Biber sei unter anderem ein Dammbruch verursacht worden. Ein weiterer Schaden entstand an einem Feuerlöschteich. Die Möglichkeiten nach Hilfe, damit der Verein nicht mit den Kosten allein gelassen wird, hinterfragte Bühl beim Umweltministerium, wozu die Antwort nun vorliegt.

Staatssekretär Olaf Möller (Grüne) teilte mit, dass bisher keine Schäden zur Regulierung von Biberschäden aus dem Ilm-Kreis beim Ministerium gemeldet worden seien. „Für die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von Biberschäden sowie Entschädigungen wurden im Haushaltsplan 2020 Mittel bereitgestellt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen und -bewertungen kann der Freistaat Thüringen daher Zuwendungen und Billigkeitsleistungen gewähren, sofern der Biber als Verursacher festgestellt wurde.“, so Möller.

Auch wolle man Vereine und Geschädigte nicht allein lassen, sondern biete Beratung an. So hätten Biberberater die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden vor Ort zu beraten, Konflikte zu entschärfen, Präventionsmaßnahmen umzusetzen bzw. zu unterstützen sowie Offentlichkeitsarbeit zu betreiben, sagte der Staatssekretär.

Bühl bat Geschädigten an zum Umweltministerium zu vermitteln. „Die Geschädigten müssen einen schriftlichen Antrag an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz stellen. Neben der Notwendigkeit, dass ein entstandener Schaden auf einen Biber als Verursacher zurückführbar ist, wird bewertet ob eine Mitverursachung an einem entstandenen Schaden vorliegt. Bei der konkreten Formulierung kann ich gern helfen. Der Biber ist eine gefährdete und damit stark geschützte Art, aber Vereine und Akteure dürfen dadurch keinen Schaden erleiden.“, sagte der Abgeordnete.