Bildungsministerium positioniert sich zu Kindergartenstandorten in Gehren

Kindergarten
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In der Standort-Diskussion für einen neuen Kindergarten in Gehren befragte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) die Landesregierung und das Bildungsministerium, nachdem die Eignung der beiden potenziellen Grundstücke vor Ort in Frage gestellt wurde.

Dazu antwortete der geschäftsführende Bildungsminister Helmut Holter (Linke), dass es bereits am 12. November 2019 in Gehren ein Vororttermin mit der Ortsteilbürgermeisterin Sabine Kranich (Linke) und Vertretern des Ministeriums gegeben habe. In dem Gespräch wurden beide Standortvarianten besprochen. Im Ergebnis hat das Bildungsministerium der Stadtverwaltung Ilmenau und der Ortsteilbürgermeisterin mitgeteilt, dass beide Standortvarianten grundsätzlich in Frage kommen, wenn die genehmigungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Stadt solle das Ministerium bis zum 30. März 2020 über die zu treffende Standortentscheidung informieren, so Minister Helmut Holter.

Bühl fragte außerdem nach den Möglichkeiten der Förderung eines Kindergartenneubaus. Holter erklärte, dass der Stadt Ilmenau am 7. Januar 2019 eine Summe von 574.803,68 € aus dem Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" für die Erweiterung eines Bestandsgebäudes um 27 Plätze bewilligt wurde. Diese Mittel könnten für einen Neubau an beiden Standorten umgewidmet werden. Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, so in der Antwort an den Landtagsabgeordneten.

Die schlechteste Variante ist die Sanierung des bestehenden Kindergartens, meint Stadtratsmitglied Andreas Bühl. „Deshalb sollte sich der Ortsteilrat schnell klar bekennen, was aus Sicht des Ortes am sinnvollsten ist, damit der Stadtrat eine letztendliche Entscheidung treffen kann. Die Frist zur Antwort an das Bildungsministerium bis Ende März läuft. Auf jeden Fall wäre ein Neubau egal an welchen der beiden Standorte besser als eine Sanierung. Das bisherige Gebäude bietet weder für die Mitarbeiter noch für die Kinder angemessene Bedingungen.“, sagte Andreas Bühl

Die Zeit läuft auch aus einem weiteren Grund, denn die Ausnahmegenehmigung für den bisherigen Kindergarten gelte noch bis 31.12.2021. Über eine Verlängerung müsste von Fall zu Fall entschieden werden, so das Bildungsministerium.