Für eine respekt volle Gesellschaft

CDU-Fraktion schlägt Finanzhilfen speziell für Vereine vor

Der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Bühl hat umfangreiche Hilfen für die im Zuge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geratene Vereine aus der Region gefordert. In dieser Woche seien wichtige Hilfen für die Wirtschaft angeschoben wurden. Nun sei es Zeit, sich weiteren Problemfeldern zu widmen.

„Die finanziellen Auswirkungen sind teilweise erheblich. Die Landesregierung muss deshalb alles daran setzen, dass es durch das Corona-Virus und seine Nebenwirkungen keine erheblichen Auswirkungen auf das Vereinsleben im Ilm-Kreis geben wird“, sagte Bühl. Der CDU-Abgeordnete schlägt deshalb vor, möglichst zügig die Einrichtung eines „Notfallsfonds Ehrenamt“ durch die Landesregierung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es bereits entsprechende ähnliche Ankündigungen und Überlegungen der jeweiligen Landesregierung.

Grundproblem sei, dass sich die bisherigen Hilfspakete nur an Wirtschaftsunternehmen und Solo-Selbstständige richteten. „Unter Vereinsvertretern kommt deshalb immer wieder die Frage auf, inwieweit die von der Bundesregierung zugesagten Soforthilfen auch für Vereine nutzbar sind. Hier braucht es schnell klare Antworten von Bund und Land“, machte Bühl deutlich. „Wir dürfen das Ehrenamt jetzt nicht im Stich lassen. Jedes Vereinsleben, das jetzt erlischt, ist im Falle von Insolvenzen schlimmstenfalls für immer verloren“, so Bühl weiter.

Wenn Vereine durch ausfallende Einnahmequellen in Bedrängnis geraten, können laufende Kosten für Mieten, Büroinfrastruktur, Betreuer oder Übungsleiter nicht mehr gedeckt werden. Bühl wies deshalb darauf hin, dass Vereine in ihrer Funktion als Arbeitgeber die Anordnung von Kurzarbeit und die Beantragung von Kurzarbeitergeld prüfen könnten. Möglich sei außerdem die Stundung von Steuerschulden und die Anpassung von Steuervorauszahlungen. Wenn sich jedoch abzeichne, dass sich die Folgen der Krise für einzelne Vereine nicht abfedern ließen, riet Bühl zur Notbremse in Form eines Insolvenzantrags. „Das jedoch zu verhindern sehe ich als unsere oberste Aufgabe. Hier ist auch die Landesregierung in der Pflicht“, so Bühls Appell.