Eltern können sich auch gegen Empfehlung des Schulamtes für Förderschulen entscheiden

Bühl: „Elternrechte werden gestärkt“

Der Landtagsabgeordnete Andreas Bühl (CDU) weist die Eltern von Vorschulkindern im Ilm-Kreis darauf hin, dass Sie ihre Kinder nun doch auch weiterhin direkt an freien Förderschulen und -zentren anmelden können, wenn diese sonderpädagogischen Förderbedarf haben. „Im staatlichen Schulsystem laufen die Anmeldungen zwar künftig zentral über die Grundschulen, in den Verhandlungen mit der Landesregierung haben wir aber erreicht, dass die Eltern am Ende des Feststellungsverfahrens das Recht haben, als Lernort für ihr Kind eine Förderschule zu wählen. Auch wenn das Schulamt etwas anderes empfiehlt“, teilte Andreas Bühl als Mitglied im Bildungsausschuss des Landtages mit. Die Rechte von Eltern und Kinder würden damit gestärkt. Genau wie viele Eltern fürchtet Bühl, dass die normalen Grundschulen nicht für jedes Kind den besten Lernort darstellen, weil viele solche Einrichtungen bereits jetzt mit ihren Aufgaben der Inklusion von Kindern mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen überfordert sind. „Das ist ein Verhandlungserfolg nicht nur für die Wahlfreiheit der Eltern, sondern am Ende auch für die optimale Förderung vieler Schüler“, machte Bühl deutlich.

„Die Förderzentren in Ilmenau und Arnstadt müssen auch weiter ihren festen Platz in der Schullandschaft im Ilm-Kreis haben. Bei allen noch immer bestehenden Fehlentwicklungen in der neuen Thüringer Schulordnung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zumindest das so bleibt“, so Bühl. Trotz des CDU-Verhandlungserfolges bleiben viele Punkte in der neuen Schulordnung, mit denen sich Bühl überhaupt nicht anfreunden kann. „Wir hätten uns noch viele weitere Änderungen gewünscht, aber die Grundfehler sind schon im rot-rot-grünen Schulgesetz aus der letzten Legislaturperiode angelegt und lassen sich auch auf dem Verordnungswege nicht mehr heilen“, erklärte Bühl.