Thüringen weitet Soforthilfen für Vereine und Landwirtschaft aus

Sommerfest der Vereien in Ilmenau
Sommerfest der Vereien in Ilmenau

Der Freistaat Thüringen erweitert seine Soforthilfen für Unternehmer in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau sowie Forst und Fischerei. Auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit soll es zusätzliche Hilfen geben. Dies teilte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) mit. Das Landwirtschaftsministerium bereite derzeit eine Richtlinie vor, um die Agrar- und Gartenbaubetriebe in der Corona-Krise mit Zuschüssen zu unterstützen. „Es ist geplant, Unternehmen bis 10 Mitarbeitern aus Bundesmitteln und mit mehr als 10 und bis zu 50 Arbeitskräften aus Landesmitteln zu fördern. Mit Beihilfen von bis zu 30.000 Euro sollen insbesondere krisenbedingte finanzielle Schäden bei den Agrar- und Gartenbaubetrieben abgefedert werden.“, so Andreas Bühl. Die Hilfe vom Bund für die kleineren Betriebe bis 10 Mitarbeitern beträgt bis zu 15.000€.

Beantragt werden können die Beihilfen voraussichtlich ab nächster Woche bei der Thüringer Aufbaubank. Eine Antragstellung muss bis zum 31.05.2020 geschehen. Einen regelmäßigen Blick auf www.aufbaubank.de/corona zu werfen empfehle sich, sagte Andreas Bühl.

Auch im Bereich der gemeinnützigen Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich weitet das Land den Corona-Schutzschirm aus. „Eine weitere Forderung der CDU-Fraktion hat die Landesregierung im Bereich des Vereinswesens aufgegriffen. Gerade Vereine, die wirtschaftliche Ausfälle verzeichnen und weiter Mieten und laufende Kosten haben, muss über die Krisen-Zeit geholfen werden. Dafür gilt mein Dank, auch wenn das Programm noch nicht völlig klar in den Bedingungen ist.“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Andreas Bühl. Sobald die konkreten Antragsvoraussetzungen vorliegen, werde der Abgeordnete informieren.

So können künftig auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien Unterstützung des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise erhalten. Profitieren können davon beispielsweise Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten etc. Die Finalisierung des Antragsformulars wird zeitnah abgeschlossen, so Bühl. Die Antragstellung für die Hilfen kann ab der kommenden Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) erfolgen. Hierzu lohnt sich dann ein Blick auf https://www.gfaw-thueringen.de/.